Methodik
Was die Zeichen und was die Farben bedeuten
Jede Zelle trägt zwei Informationen, die streng getrennt bleiben. Das Zeichen sagt, was gilt. Die Farbe sagt, wie gut es belegt ist.
Das Zeichen: was gilt
- Merkmal vorhanden
- Merkmal teilweise vorhanden
- Merkmal nicht vorhanden
- keine Quelle vorhanden
- glaubwürdige Quellen widersprechen sich
Die Farbe: wie gut belegt
- grün für belegt
- gelb für Anbieterangabe
- orangerot für widersprüchlich
- grau für unbekannt
Grün heißt also gut belegt, nicht gut. Ein grünes Kreuz bedeutet: es ist gut belegt, dass dieses Merkmal fehlt. Ob ein Merkmal wünschenswert ist, entscheiden Sie, nicht wir.
Aus demselben Grund trägt Farbe nie allein Bedeutung. Jede Zelle hat zusätzlich ein Zeichen, und in der Detailansicht steht alles im Klartext, zusammen mit den Quellen.
Die vier Konfidenzstufen
Die Konfidenz beschreibt ausschließlich die Belegqualität einer Angabe. Sie ist keine Note für den Anbieter.
Belegpflicht
Kein Wert ohne Quelle mit Abrufdatum. Zu jeder Angabe gehört mindestens ein Link auf das Dokument, aus dem sie stammt, und das Datum, an dem wir es abgerufen haben. Fehlt der Beleg, steht in der Zelle unbekannt.
Das Abrufdatum steht dort, weil Anbieterseiten sich ändern. Wo es möglich ist, hinterlegen wir zusätzlich eine Archivfassung, damit die Fundstelle nachprüfbar bleibt, auch wenn das Original verschwindet oder umgeschrieben wird.
Eine Anbieterangabe erreicht höchstens die Stufe Anbieterangabe. Sie steigt erst auf belegt, wenn eine unabhängige Quelle hinzukommt. Das gilt unverändert auch für Anbieter, die ihren eigenen Eintrag pflegen dürfen.
Umgang mit Widersprüchen
Widersprechen sich zwei glaubwürdige Quellen, setzen wir die Zelle auf widersprüchlich und verlinken beide Quellen. Wir wählen nicht aus, welche uns besser gefällt.
Der begleitende Text bleibt neutral und beschreibt nur, worin der Widerspruch besteht. Bewertende Wörter kommen darin nicht vor.
Der betroffene Anbieter wird um eine Stellungnahme gebeten und hat dafür 14 Tage Zeit. Die Antwort wird als Anmerkung am Datenpunkt dokumentiert und verlinkt. Bleibt eine Antwort aus, halten wir auch das fest.
Wenn Daten altern
Daten altern. Deshalb prüfen wir das Abrufdatum jeder Quelle automatisch gegen zwei Fristen.
- Volatile Felder, etwa Streaming-Verfügbarkeit, Funktion in China und Preise, gelten nach 6 Monaten als möglicherweise veraltet.
- Alle übrigen Felder gelten nach 12 Monaten als möglicherweise veraltet.
Überschreitet eine Angabe ihre Frist, kennzeichnet die Oberfläche sie sichtbar und der Datenpunkt landet in unserer Prüfliste. Wir löschen den Wert nicht, denn ein alter belegter Wert ist mehr wert als eine leere Zelle. Wir verschweigen sein Alter nur nicht.
Formulierung bei Vorfällen und Verfahren
Für Felder zu Vorfällen, Beschlagnahmungen, Datenabflüssen und Gerichtsverfahren gilt ein enger Leitfaden.
- Nur Tatsachen, immer mit Datum und Quelle. Die Form lautet: am (Datum) wurden Server in (Ort) beschlagnahmt, dazu der Link auf die Fundstelle.
- Keine Wertungen und keine Adjektive wie skandalös oder unseriös. Was der Vorfall bedeutet, entscheiden die Lesenden.
- Laufende Verfahren werden als laufend gekennzeichnet. Ein Verdacht bleibt ein Verdacht, bis er entschieden ist.
- Stellungnahmen und Gegendarstellungen des Anbieters werden verlinkt und am Datenpunkt dokumentiert.
Warum es keine Punktzahl und keinen Testsieger gibt
Keine Gesamtnote, keinen Testsieger, keine Sortierung nach Qualität.
Noten entstehen aus Gewichtungen. Wer die Gewichtung setzt, steuert das Ergebnis. Mehrere große VPN-Testseiten gehören denselben Konzernen wie die Anbieter ganz oben.
Wir liefern die Tabelle. Welche Zeile Ihnen wichtig ist, entscheiden Sie. Anbieter alphabetisch, Kriterien in Katalogreihenfolge.
Aus demselben Grund beeinflusst der Verifiziert-Status weder Reihenfolge noch Filter noch die Darstellung eines Werts. Anbieter erscheinen alphabetisch, Kriterien in der Reihenfolge des Katalogs.
Aufnahmekriterien für neue Anbieter
Die Matrix ist kein Verzeichnis aller Dienste, die sich VPN nennen. Aufgenommen wird, was sich prüfen lässt. Die Kriterien stehen hier, damit Aufnahme und Absage nachvollziehbar bleiben.
Zwei Bedingungen, beide müssen erfüllt sein
- Der Dienst ist öffentlich erreichbar. Jede Person kann ihn beziehen und nutzen, ohne Einladung, ohne geschlossene Testphase und ohne Zugehörigkeit zu einer Organisation. Ankündigungen, Beta-Programme und interne Werkzeuge nehmen wir nicht auf.
- Der Betreiber ist überprüfbar oder ausdrücklich als anonym gekennzeichnet. Überprüfbar heißt: eine juristische Person, die sich in einem öffentlichen Register, in einer Anbieterkennzeichnung oder in einem Impressum nachlesen lässt. Wo das nicht möglich ist, nehmen wir den Dienst mit dem Vermerk anonymer Betreiber auf. Anonymität ist ein Umstand, den wir festhalten, kein Ausschlussgrund.
Was zusätzlich gilt
- Für die Stammdaten muss es öffentlich abrufbare Belege geben. Ohne Beleg entsteht kein Eintrag, sondern nur eine Zeile aus lauter unbekannt, und die hilft niemandem.
- Weiterverkaufte Dienste werden als solche gekennzeichnet und mit dem technischen Betreiber verknüpft, statt als eigenständiger Anbieter zu erscheinen.
- Dienste, die technisch kein klassisches VPN sind, etwa Browser-Proxys und Relays, erscheinen in der dafür vorgesehenen Sonderkategorie.
- Eingestellte Dienste bleiben mit dem Status eingestellt erhalten. Ihre Geschichte gehört zum Bild, das die Matrix zeichnet.
Was die Aufnahme nicht beeinflusst
- Die Aufnahme kostet nichts und ist nicht käuflich. Der Verifiziert-Badge ist eine andere Sache und ändert weder die Aufnahme noch die Position noch einen einzigen Wert.
- Größe, Bekanntheit und Werbebudget spielen keine Rolle. Ein Dienst mit einer Handvoll Nutzern steht neben einem Konzernprodukt, wenn beide belegbar sind.
- Unsere Meinung über den Dienst spielt keine Rolle. Anbieter mit dokumentierten Vorfällen gehören in die Matrix, gerade sie.
Einen Anbieter vorschlagen
Ein Formular gibt es dafür nicht, weil es Daten erheben würde, die für die Prüfung niemand braucht. Eine E-Mail genügt. Damit wir ohne Rückfragen anfangen können, gehören diese Angaben hinein:
- Name des Dienstes und die Adresse der offiziellen Website.
- Juristischer Firmenname und Sitzland, oder der ausdrückliche Hinweis, dass der Betreiber anonym bleiben will.
- Ein Nachweis für das Unternehmen als Adresse: Registerauszug, Impressum oder Anbieterkennzeichnung.
- Adressen von Datenschutzerklärung und Nutzungsbedingungen.
- Adressen vorhandener Audit-Berichte, Transparenzberichte und eines Warrant Canary, falls es sie gibt.
- Seit wann der Dienst öffentlich verfügbar ist.
- Ob Sie für den Anbieter sprechen oder als unbeteiligte Person schreiben. Beides ist willkommen, es ändert nur die Konfidenz der ersten Angaben.
Adresse für Aufnahmevorschläge: redaktion@vpn-matrix.com
Wer selbst für den Anbieter spricht, nutzt den Anbieter-Kanal auf der Kontaktseite. Zur Kontaktseite
Was danach passiert
- Wir prüfen die beiden Bedingungen und melden das Ergebnis zurück, auch bei einer Absage, dann mit Begründung.
- Bei einer Aufnahme entsteht zuerst ein Eintrag mit Stammdaten, alles Übrige steht auf unbekannt. Gefüllt wird er nach und nach mit Belegen, nicht auf einen Schlag.
- Angaben, die ausschließlich vom Anbieter stammen, tragen die Konfidenz Anbieterangabe. Das gilt auch für Angaben aus einem Aufnahmevorschlag.
- Die Aufnahme erscheint im Änderungsprotokoll wie jede andere Änderung auch.
Interessenkonflikte
Redaktion und Moderation legen jede geschäftliche Beziehung zu einem gelisteten Anbieter offen. Wer eine solche Beziehung hat, moderiert die betroffenen Einträge nicht selbst, das übernimmt eine andere Person.
Der Betreiber dieses Projekts arbeitet als IT-Security-Berater. Entstünde je ein Auftragsverhältnis zu einem gelisteten Anbieter, würde es auf der Transparenzseite ausgewiesen und der betroffene Eintrag von jemand anderem betreut.
Wir nehmen keine Affiliate-Provisionen und keine Werbung an. Die einzige Einnahme ist der Verifiziert-Badge, und was er umfasst und was er ausdrücklich nicht umfasst, steht öffentlich.
Korrektur, Einspruch und Kontakt
Fehler kommen vor. Deshalb ist der Weg, sie zu melden, kurz.
- Jede Zelle bietet in der Detailansicht an, eine Änderung vorzuschlagen. Die Quelle ist Pflichtfeld. Ohne Beleg wird ein Vorschlag nicht angenommen.
- Vorschläge gehen in eine Moderationsliste und werden geprüft. Die Entscheidung wird mit Begründung veröffentlicht, auch die Ablehnung.
- Anbieter erreichen die Redaktion direkt. Wir antworten, prüfen und dokumentieren die Stellungnahme am Datenpunkt, auch wenn wir bei unserer Darstellung bleiben.
- Jede publizierte Änderung erscheint im Änderungsprotokoll, mit altem Wert, neuem Wert und der Angabe, wer sie eingebracht hat.
Direkter Draht für Anbieter: anbieter@vpn-matrix.com